Vertragsanpassung zur temporären Mehrwertsteuersenkung für Mietkunden
Liebe Mietkunden,
die temporären Mehrwertsteuersenkung vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% macht eine Vertragsanpassung aller bestehenden Mietverträge erforderlich:
Hiermit werden alle Mietverträge um die Information ergänzt, dass die enthaltene Mehrwertsteuer temporär für Leistungen zwischen dem 01.07.2020 bis 31.12.2020 statt 19% nur 16% beträgt. Davor und danach beträgt der angewendete Mehrwertsteuersatz 19%. Alle im Vertrag genannten und vereinbarten Preise sind Endkundenpreise (Brutto) und bleiben daher unverändert.
Für Ihre Unterlagen stellen wir Ihnen eine Blanko-Vertragsergänzung zur Verfügung, die Sie mit Ihren Daten personalisieren können:
Diese Vertragsergänzung wird hiermit Bestandteil des ursprünglichen Vertrages. Wir bitten Sie, die Vertragsergänzung zusammen mit Ihrem Mietvertrag aufzubewahren. Insbesondere unsere Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, bitten wir, die steuerlichen Auswirkungen in ihrer Buchhaltung zu beachten und korrekt zu verbuchen.
Durch die vertragliche Anpassung räumen wir Ihnen ein schriftliches Widerrufsrecht innerhalb von vier Wochen ein. Sollte kein Widerruf erfolgen, gilt die Vertragsanpassung als akzeptiert.
Die kurzfristige Mehrwertsteuersenkung erweist sich insbesondere bei Mietverträgen als sehr komplex und aufwendig. Neben einem enormen Zeitaufwand und Kosten gibt es auch erheblichen bürkoraktsichen Aufwand und steuerrechtliche Unsicherheiten. Wir bitten Sie daher um Verständnis und Mithilfe bei diesen Weg einer korrekten Umsetzung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und weiterhin viel Freude mit Ihrem Mietinstrument!