Vollmacht Mietvertrag

Unser Mietsystem wird digital(er)!

mit einer Bitte an Musikvereine und Fördervereine, die bei uns Instrumente mieten bzw. die Kosten für Vereinsmitglieder übernehmen. 

Unser Mietsystem für Musikinstrumente erfreut sich großer Beliebtheit und wächst kontinuierlich. Das stellt uns zunehmend vor organisatorische Herausforderungen, auf die wir nun mit einer neuen Verwaltungssoftware reagiert haben. Mit der neuen Lösung können wir zahlreiche, bisher händisch abgelaufene Prozesse im Hintergrund automatisieren und effizienter gestalten. Ein wichtiger Baustein hierfür ist, den Mietvertrag direkt vor Ort in unseren Räumen von/mit den Kunden vollständig digital zu erfassen und zu unterzeichnen. Das bedeutet auch, dass die Ausgabe von Mietinstrumenten mit Blankoverträgen zur Weitergabe an unterschriftsberechtigte Vereinsvertreter nicht mehr möglich ist.  è Wer für einen Verein ein Mietinstrument bei uns abholt, muss bevollmächtigt und zeichnungsberechtigt sein. 

Was heißt das? Muss jetzt der Vorstand oder Kassier für alle Schüler die Mietinstrumente persönlich bei uns abholen? NEIN! Aber derjenige, der das Instrument entgegennimmt (Schüler, Eltern, etc.) muss entsprechend bevollmächtigt sein!

Wie soll das funktionieren? Uns reicht dazu eine formlose schriftliche Vollmacht für die jeweilige Person, die das Instrument bei uns abholen/mieten darf. Die Vollmacht muss so gestaltet sein, dass sie sowohl das Mieten eines Instruments auf Kosten des Musikvereins, als auch das Einrichten eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug der Miete vom Bankkonto des Musik-/Fördervereins abdeckt. 

Ihr könnt der Person dazu ein entsprechendes Schriftstück mitgeben oder uns vorab per Mail zusenden.

Wir haben dazu für Eeuch auch eine Vorlage erstellt, die ihr dazu nutzen könnt: 

Hier bitten wir um euer Verständnis und eure Kooperation! Dafür im Vorfeld vielen Dank! Für Fragen hierzu stehen wir euch gerne zur Verfügung!

Ihr/Euer Team von Musik Reitemann